Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Kinder Elsdorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Kinder Elsdorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Kita
Kita 2
Kinder, Jugend und Familie
immer mittendrin

Information zur Poollösung in der Schulbegleitung

Ein Modell für bedarfsorientierte, flexible Unterstützung

In der Stadt Elsdorf bieten wir ein innovatives Modell der Schulbegleitung, das allen Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf eine flexible und bedarfsorientierte Unterstützung bietet: die Poollösung. Dieses Modell gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, ohne dass Ressourcen unnötig gebunden werden. Gleichzeitig bleibt das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gewahrt.

Was ist eine Poollösung?

Die Poollösung bedeutet, dass ein Träger  eine Gruppe von Schulbegleiter:innen in einem „Pool“ zusammenfasst, der im Rahmen der Hilfeplanung koordiniert wird. Schulbegleiter:innen aus diesem Pool werden flexibel den Schulen und Schüler:innen zugewiesen, je nach den aktuellen Bedürfnissen. Diese Lösung erlaubt es, den Einsatz von Schulbegleiter:innen dynamisch und effizient zu gestalten, sodass für jede Schülerin und jeden Schüler individuell die passende Unterstützung bereitgestellt werden kann. Dabei wird darauf geachtet, dass die Bedürfnisse der Schüler:innen stets im Mittelpunkt stehen und auf Veränderungen schnell reagiert werden kann.

Informationen für Eltern

Die Einführung der Poollösung ermöglicht es, dass Schüler:innen mit einem hohen Unterstützungsbedarf genauso bedarfsgerecht begleitet werden wie jene, deren Bedarf in bestimmten Phasen schwankt. Als Eltern haben Sie weiterhin die Möglichkeit, zu entscheiden, ob Sie die Poollösung für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten oder eine individuell angepasste Lösung, bevorzugen.

Ein zentrales Merkmal der Poollösung ist die Wahrung des Wunsch- und Wahlrechts. Dies bedeutet, dass Sie als Eltern neben der Poollösung nach wie vor die Möglichkeit haben, einen Träger zu wählen, der Ihren Vorstellungen entspricht, die Ihrem Kind die bestmögliche Unterstützung bieten kann. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Präferenzen für die Zuweisung einer Schulbegleiterin oder eines Schulbegleiters (aus dem Pool) zu äußern.

Darüber hinaus sorgt die Kommunalverwaltung dafür, dass die Qualität der Schulbegleitung im Pool konstant hoch bleibt. Schulbegleiter:innen werden kontinuierlich qualifiziert und durch den Träger, der die Schulbegleitungen im Pool organisiert, unterstützt. Auf diese Weise garantieren wir, dass die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler nach den höchsten Standards erfüllt werden.

Informationen für Träger, die Teil die Poollösungen anbieten möchten:

Um als Träger mit einer Poollösung für die Stadt Elsdorf tätig zu werden, gelten die Leistungs- und Entgeltvereinbarungen. Die Kommunalverwaltung bietet einen klar strukturierten Rahmen, um sicherzustellen, dass nur qualifizierte und erfahrene Träger angefragt werden. Wir möchten den Trägern die Möglichkeit geben, ihre Dienstleistungen im Rahmen der Poollösung anzubieten und auf diese Weise aktiv zur Förderung der schulischen Inklusion beizutragen.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Pool:

  1. Qualifikation der Schulbegleiter:innen: Der Träger muss sicherstellen, dass alle Schulbegleiter:innen im Pool über die erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügen, um Schüler:innen mit unterschiedlichen Förderbedarfen zu unterstützen. Dazu gehört nicht nur die fachliche Qualifikation, sondern auch die Fähigkeit, im inklusiven Kontext zu arbeiten und auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler:innen einzugehen.
  2. Vertragliche Vereinbarungen: Träger, die eine Poollösung anbieten, müssen einen Rahmenvertrag mit der Kommunalverwaltung abschließen. In diesem Vertrag werden die Aufgaben des Trägers, die Vergütung der Schulbegleiter:innen sowie die Qualitätsanforderungen festgelegt. Der Vertrag regelt zudem die Flexibilität bei der Zuweisung von Schulbegleiter:innen und stellt sicher, dass der Träger die vereinbarten Standards einhält.
  3. Einhaltung der Qualitätsstandards: Der Träger verpflichtet sich zur regelmäßigen Schulung und Supervision der Schulbegleiter:innen, um sicherzustellen, dass sie immer auf dem neuesten Stand der pädagogischen Praxis sind. Die Kommunalverwaltung überwacht diese Qualitätsmaßnahmen und führt regelmäßige Audits durch.
  4. Flexibilität und Verfügbarkeit: Ein wichtiger Aspekt der Poollösung ist die Flexibilität in der Zuweisung von Schulbegleiter:innen. Träger müssen sicherstellen, dass sie in der Lage sind, bei Bedarf schnell Schulbegleiter:innen bereitzustellen und diese an die jeweiligen Schulen und Schüler:innen anzupassen.
  5. Berichtspflicht und Evaluation: Der Träger verpflichtet sich zur regelmäßigen Berichterstattung über die geleistete Arbeit und die Entwicklung der Schüler:innen. Diese Berichte sind Grundlage für die regelmäßige Evaluation der Poollösung, die der Qualitätssicherung dient. Die Kommunalverwaltung nutzt die Berichte zur kontinuierlichen Verbesserung des Modells und zur Gewährleistung, dass die Unterstützung den höchsten Standards entspricht.

Vorteile der Teilnahme am Pool:

Das Poolmodell bietet den Trägern die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen flexibler anzubieten, da sie je nach Bedarf Schulbegleiter:innen kurzfristig und gezielt einsetzen können.

Die Poollösung für die Schulbegleitung in der Stadt Elsdorf stellt eine innovative Möglichkeit dar, die schulische Inklusion weiter zu stärken und eine bedarfsgerechte, flexible Unterstützung zu gewährleisten. Eltern haben die Wahlfreiheit und erhalten transparent alle nötigen Informationen, um die beste Unterstützung für ihr Kind auszuwählen. Der Träger wiederum kann im Rahmen klar definierter Qualitätsstandards und flexibler Vereinbarungen aktiv zur Verbesserung der schulischen Teilhabe beitragen.

Wir sind überzeugt, dass dieses Modell sowohl für Schüler:innen, Schulen und Eltern langfristige Vorteile bringt und freuen uns, dieses zukunftsweisende Konzept gemeinsam umzusetzen.