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Kinder, Jugend und Familie
immer mittendrin
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Im Detail

Durch die Beistandschaft werden Mütter und Väter unterstützt, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben. Sie erhalten Hilfe bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen, bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Eine Beistandschaft kann vor oder nach der Geburt eines Kindes beantragt werden. Sie hat keinen Einfluss auf das Sorgerecht der Eltern und ist – im Gegensatz zu einer anwaltlichen Vertretung – kostenlos. Wenn die Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, kann auf Antrag des berechtigten Elternteils eine Beistandschaft mit den Aufgabenstellungen Vaterschaftsfeststellung und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen geführt werden. Wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will oder keinen Unterhalt leistet, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Vaterschafts- bzw. Unterhaltsfeststellungsprozess.

Das Jugendamt führt außerdem kostenfrei Beurkundungen durch:

  • die Vaterschaftsanerkennung
  • und die dafür erforderlichen Zustimmungen,
  • Unterhaltsverpflichtungen,
  • die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge,
  • Ausstellung von Negativattesten (bei alleiniger Sorge).

Ansprechpartnerin

N. N. 

Jugendamt (Gladbacher Str. 111), Zi. 22
Telefonnummer: 02274 709-X
E-Mail schreiben

Abteilungsleitung

Herr Cazin
Fachbereich 3 - Jugendamt
Jugendamtsleitung
02274 709 - 150
E-Mail schreiben

Abteilungsleitung

Herr Cazin
Fachbereich 3 - Jugendamt
Jugendamtsleitung
02274 709 - 150
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