Im Detail
Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Alleinerziehende. Wer sein Kind allein erzieht und vom anderen Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt bekommt, kann beim Jugendamt für sein Kind Unterhaltsvorschuss beantragen.
Wer erhält Unterhaltsvorschuss?
Kinder, die
- in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
- hier bei einem allein erziehenden Elternteil leben
- von dem anderem Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts erhalten
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Zahlung von Unterhaltsvorschuss endet spätestens dann, wenn Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Unterhaltsvorschuss erhalten Sie in der Regel ab dem Monat der Antragstellung.
Wie bekomme ich Unterhaltsvorschuss für mein Kind?
Die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz müssen Sie schriftlich beantragen. Bitte kommen Sie dazu persönlich ins Jugendamt der Stadt Elsdorf. Wir beraten Sie und helfen Ihnen auf Wunsch beim Ausfüllen des Antrags.
Ansprechpartnerinnen
Frau Winkler
Außenstelle Daimlerstraße 10
Telefonnummer: 02274 709-519
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N. N.
Außenstelle Daimlerstraße 10
Telefonnummer: 02274 709-X
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Abteilungsleiterin
Frau Rempe
Abteilungsleiterin Schule, Soziales und Integration
Außenstelle Daimlerstraße 10
Telefonnummer: 02274 709 - 369
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Abteilungsleiterin
Frau Rempe
Abteilungsleiterin Schule, Soziales und Integration
Außenstelle Daimlerstraße 10
Telefonnummer: 02274 709 - 369
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