Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Alleinerziehende. Wer sein Kind allein erzieht und vom anderen Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt bekommt, kann beim Jugendamt für sein Kind Unterhaltsvorschuss beantragen.
Wer erhält Unterhaltsvorschuss?
Kinder, die
- in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
- hier bei einem allein erziehenden Elternteil leben
- von dem anderem Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts erhalten
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Zahlung von Unterhaltsvorschuss endet spätestens dann, wenn Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Unterhaltsvorschuss erhalten Sie in der Regel ab dem Monat der Antragstellung.
Wie bekomme ich Unterhaltsvorschuss für mein Kind?
Die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz müssen Sie schriftlich beantragen. Bitte kommen Sie dazu persönlich ins Jugendamt der Stadt Elsdorf. Wir beraten Sie und helfen Ihnen auf Wunsch beim Ausfüllen des Antrags.
Formulare
Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (PDF-Dokument, 284,39 KB, 28.07.2025)
Ergänzender Antrag für Kinder ab dem 12. Lebensjahr (PDF-Dokument, 46,04 KB, 28.07.2025)
Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) (PDF-Dokument, 233,71 KB, 28.07.2025)
Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF-Dokument, 85,93 KB, 11.11.2025)
Anna Winkler
Fachbereich 1 - Abteilung 1.40 Jugendamt
Teamleitung Verwaltungsdienste der Jugendhilfe
Nebenstelle des Rathauses
Daimlerstraße 10
50189 Elsdorf
Raum 116
Telefonnummer: 02274 709 519
E-Mail schreiben
Jutta Stinner
Fachbereich 1 - Abteilung 1.40 Jugendamt
Unterhaltsvorschuss
Nebenstelle des Rathauses
Daimlerstraße 10
50189 Elsdorf
Raum 123
Telefonnummer: 02274 709 171
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Anna Winkler
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Nebenstelle des Rathauses
Daimlerstraße 10
50189 Elsdorf
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Telefonnummer: 02274 709 519
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Jutta Stinner
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Unterhaltsvorschuss
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